Leihverkehr
Die Deutsche Nationalbibliothek ist dem nationalen und internationalen Leihverkehr der Bibliotheken in eingeschränkter Form angeschlossen.
Auf Grund der besonderen Schutzwürdigkeit der Bestände nimmt sie erst am Leihverkehr teil, wenn die gesuchten Medien weder in den regionalen noch in den überregionalen Katalogen der Länder nachgewiesen sind ("last resort"). Grundlage ist "Die Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland - Leihverkehrsordnung (LVO)".
Fernleihbestellungen an die Deutsche Nationalbibliothek werden zentral in Leipzig bearbeitet.
Letzte Änderung: 29.11.2012


