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Hinweise zur Korrektur von Personendaten in der GND

Beachten Sie bitte folgende Hinweise zu GND-Personen-Korrekturanfragen:

  • Die Gemeinsame Normdatei (GND) wird kooperativ von Bibliotheken und anderen Institutionen des deutschsprachigen Raums geführt. Die GND-Personen-Redaktion der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) kann nur Anfragen zu Datensätzen bearbeiten, wenn Publikationen der betreffenden Person im Bestand der DNB verzeichnet sind. Das Vorhandensein entsprechenden Bestands ist leicht im Datensatz unseres Kataloges zu erkennen: wird das Feld „Autor von“ / „Beteiligt an“ / „Komponist“ / „Thema in“ bzw. „Publikationen von Autoren mit diesem Namen“ angezeigt, verfügt die DNB über entsprechenden Bestand. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass Ihre Frage an Partnerbibliotheken weitergeleitet wird, geben Sie bitte einen entsprechenden Hinweis im Text der Anfrage.
  • Für Korrekturen an Datensätzen von Personen mit einer Erstveröffentlichung bis einschließlich 1850 (inklusive Musikschaffende) wenden Sie sich bitte an die .
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Institutionen mit eigenem schreibenden Zugriff auf die GND richten ihre Anfrage bitte direkt an die in der jeweiligen Institution zuständige Redaktion.
  • Die vorrangige Zielsetzung der GND im Bereich Personen ist die Individualisierung von Personen, soweit sie zur eindeutigen Unterscheidung einer Person von weiteren Personen gleichen Namens beiträgt. Dafür notwendige Angaben sind demnach insbesondere Lebensdaten und Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnungen. Desweiteren können Wirkungsdaten, Beziehungen zu anderen Personen, Körperschaften, zu denen eine Person in Beziehung steht (Affiliation), Herkunfts- und Wirkungsländer sowie weitere identifizierende Angaben (Geburts-/Sterbe-/Wirkungsort, akademische Titel, etc.) erfasst werden, sofern sie zur Individualisierung benötigt werden. Sollten die gemeldeten Angaben für eine Individualisierung nicht ausreichen oder sollte die Herkunft der Angaben nicht als öffentlich publiziert oder von der Person selbst autorisiert eine Individualisierung rechtfertigen, wird diese nicht vorgenommen.
  • Nach dem für die DNB verbindlichen Erschließungsregelwerk (Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken, RAK-WB) erhalten nicht alle Personen eine Verknüpfung zum GND-Datensatz. Bei einer Publikation, die bereits verknüpfte Personen enthält, ist die Bearbeitung abgeschlossen und daher von der Meldung weiterer zu verknüpfender Personen abzusehen. In der Deutschen Nationalbibliothek erfolgt zudem keine gesonderte Erschließung von Buch- und Zeitschriftenaufsätzen. Die jeweiligen Titellisten können daher keine vollständigen Publikationslisten der Personen sein.

Letzte Änderung: 18.9.2012

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