Rechtliche Grundlagen
Die Deutsche Nationalbibliothek ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338) schreibt die Aufgaben, Pflichten und Organe der Bundesanstalt fest. Es macht die Deutsche Nationalbibliothek weitgehend autonom; sie untersteht der Rechtsaufsicht des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Letzte Änderung: 19.11.2012


