Medienbearbeitung
Auf der Grundlage des Neuzugangs durch Pflichtexemplare erfüllt die Deutsche Nationalbibliothek ihre Aufgabe als nationalbibliografisches Informationszentrum der Bundesrepublik Deutschland. Die Bearbeitung erfolgt arbeitsteilig nur einmal für beide Standorte. Die Verleger liefern zwei Pflichtexemplare an den für sie zuständigen Standort. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Regionalprinzip: der Leipziger Standort der Deutschen Nationalbibliothek bearbeitet alle Veröffentlichungen aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Frankfurter Standort ist zuständig für Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Nach der Bearbeitung wird das Zweitexemplar "magazinreif" an die jeweils andere Bibliothek zur Benutzung und Archivierung weitergegeben.
Darüber hinaus sind aus ganz Deutschland an den Standort Leipzig alle im Ausland erscheinenden Übersetzungen aus der deutschen Sprache als Pflichtexemplare in einem Exemplar abzuliefern, sofern die Lizenz von einem deutschen Verlag als Inhaber des ursprünglichen Verbreitungsrechts mit Sitz in Deutschland vergeben wurde (DNBG § 14 Abs. 2).
Die ebenfalls zum Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek zählenden deutschsprachigen Veröffentlichungen des Auslands, die nicht als Pflichtexemplare eingehenden Übersetzungen aus dem Deutschen und die fremdsprachigen Germanica gehen als Geschenk bzw. durch Kauf oder Tausch ein. Diese Veröffentlichungen werden in einem Exemplar in der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig bearbeitet.
Alle Publikationen werden an dem jeweils zuständigen Standort formal nach den "Regeln für die alphabetische Katalogisierung" (RAK) erschlossen. Die Inhaltserschließung findet nach den "Regeln für den Schlagwortkatalog" (RSWK) sowie der "Dewey-Dezimalklassifikation" (DDC) statt. Zentrales Erschließungsinstrument ist das Integrierte Literatur-, Musikalien- und Tonträger-Informationssystem (ILTIS).
Außerdem nutzt die Deutsche Nationalbibliothek Normdateien, bei deren Aufbau und Pflege sie aktiv beteiligt ist (SWD, GKD, PND).
Die Bearbeitung von Musikalien und Tonträgern erfolgt ausschließlich im Deutschen Musikarchiv, das nach der Erschließung das Zweitexemplar an den Frankfurter Standort der Deutschen Nationalbibliothek zur Archivierung gibt.
Letzte Änderung: 10.11.2011


