Kostenordnung
Deutsche Nationalbibliothek
Gültig ab 2. Januar 2026
Vorbemerkung
Als Teil des kulturellen Gedächtnisses Deutschlands sammelt, verzeichnet und archiviert die Deutsche Nationalbibliothek alles, was in Deutschland in gedruckter und digitaler Form und im Ausland über Deutschland und in deutscher Sprache seit 1913 publiziert oder verbreitet wurde und wird. Dazu gehören auch alle in Deutschland veröffentlichten Notenausgaben und Musikressourcen. Mit über 50 Millionen Medieneinheiten ist sie dabei die größte Bibliothek Deutschlands. Sie verfügt unter anderem mit dem Deutschen Exilarchiv 1933–1945 und dem Deutschen Buch- und Schriftmuseum über wertvolle und reichhaltige Spezialsammlungen. Ihre Bestände und Dienstleistungen bietet die Deutsche Nationalbibliothek in den Lesesälen in Leipzig und Frankfurt am Main und, soweit rechtlich möglich, über das World Wide Web in digitaler Form an. Sie kooperiert national und international und engagiert sich für die Entwicklung der Informationsinfrastruktur in Deutschland und Europa.
Aufgrund § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek hat der Verwaltungsrat am 2. Dezember 2025 Änderungen der Kostenordnung beschlossen. Die geänderte Kostenordnung wurde durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien genehmigt und tritt am 2. Januar 2026 in Kraft.
Sämtliche Personenbezeichnungen in dieser Kostenordnung gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Grundsätze der Inrechnungstellung
Die Benutzung der Bestände und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Deutschen Nationalbibliothek sind grundsätzlich kostenpflichtig. Entstehende Auslagen wie zum Beispiel Versandkosten werden dabei gemäß Nummer 11.2 dieser Kostenordnung zusätzlich in Rechnung gestellt. Gebühren und Auslagen können auch per Vorkasse erhoben werden.
1. Benutzungsausweise
Jahreskarte 25,00 Euro
Wochenkarte 5,00 Euro
Personen unter 20 Jahren
(zum Zeitpunkt der Benutzungszulassung) kostenfrei
Firmenkarte (gültig für bis zu 3 Personen)
Jahresausweis 170,00 Euro
Institutionskarte (Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, gültig für bis zu 3 Personen)
Jahresausweis 25,00 Euro
Ersatz-Benutzungsausweis: Ausstellung eines Ersatzausweises
bei Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Behandlung
Verwaltungskostenpauschale 10,00 Euro
Weitergabe eines Benutzungsausweises
Zusätzliche Benutzungsgebühr 50,00 Euro
Benutzung eines fremden Benutzungsausweises
Zusätzliche Benutzungsgebühr 50,00 Euro
2. Informationsdienstleistungen
Informationsdienstleistungen (bibliografische Ermittlungen, Literaturzusammenstellungen, Titelschutzauskünfte, sonstige Auskünfte) sind bei einem Arbeitsaufwand von bis zu 15 Minuten kostenfrei. Darüber hinausgehende Recherchen sind gebührenpflichtig. Dazu gehören auch ergebnislose Recherchen, die trotz vorheriger Information der Nutzerin oder des Nutzers dennoch in Auftrag gegeben werden.
Erste Viertel-Arbeitsstunde kostenfrei
Jede weitere angefangene Viertel-Arbeitsstunde 15,00 Euro
3. Vervielfältigungen in Selbstbedienung1
Die Archivexemplare unterliegen besonderen Anforderungen an den Bestandsschutz. Daher gilt grundsätzlich, dass die Bibliothek einzelne Werke und bestimmte Teile aus Bestandsschutzgründen von der Vervielfältigung ausschließen kann. In jedem Fall besteht die Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen zum Schutz des Urheberrechts.
In Selbstbedienung sind nachstehende Vervielfältigungen möglich2:
Papierkopie: Vervielfältigung auf Papier unabhängig vom Ausgangsmedium
Digitale Kopie3: Vervielfältigung in elektronischer Form: Speichern auf einem Trägermedium, zum Beispiel USB-Stick
Papierkopie schwarz-weiß
DIN A4 je Seite 0,20 Euro
DIN A3 je Seite 0,40 Euro
Papierkopie farbig
DIN A4 je Seite 0,70 Euro
DIN A3 je Seite 1,40 Euro
Digitale Kopie in Selbstbedienung je Seite 0,05 Euro
1 Angemeldete Nutzende der Deutschen Nationalbibliothek mit gültigem Benutzungsausweis.
2 Vervielfältigungen von Musikalien, Audio-/Videomedien und elektronischen Publikationen erfolgen nur durch Fachpersonal. Die Kosten
werden gemäß der Nummern 4 und 5 dieser Kostenordnung in Rechnung gestellt.
3 Digitale Kopien in Selbstbedienung soweit technisch möglich.
4. Vervielfältigungen durch Fachpersonal
4.1. Vervielfältigungen zur Abholung vor Ort
Für diesen Dienst wird eine Grundgebühr von 5,00 Euro erhoben.
Papierkopie schwarz-weiß
DIN A4 je Seite 0,40 Euro
DIN A3 je Seite 0,80 Euro
Papierkopie farbig
DIN A4 je Seite 1,70 Euro
DIN A3 je Seite 2,80 Euro
Digitale Arbeitskopie als PDF (Auflösung bis 300 dpi, jpg-Komprimierung)
Bei Ausschnitten werden ganze Seiten berechnet. Entstehende Auslagen und Materialkosten werden gemäß Nummer 11.2 zusätzlich berechnet.
Je Seite bis DIN A4 0,30 Euro
Je Seite bis DIN A2 0,60 Euro
Digitale Arbeitskopie von Materialien mit besonderem Handhabungsaufwand
DIN A4 – DIN A2 je Seite 1,50 Euro
Hochwertige Repro-Scans als PDF oder Tif-Datei (300 bis 600 dpi, verlustfreie Komprimierung)
nach Arbeitsaufwand je angefangene Viertel-Arbeitsstunde 15,00 Euro
4.2. Vervielfältigungen zum Versand
Für diesen Dienst, der schwarz-weiße Kopien (Papier oder digital4) im DIN A4-Format beinhaltet, wird eine Grundgebühr von 10,00 Euro erhoben.
Der Preis gilt für 1–10 Seiten; jede weitere Seite orientiert sich an den Entgelten von Nummer 4.1.
Bei einem Versand per Post fallen zusätzlich Versandgebühren in der jeweils geltenden Höhe an.
4 Digitale Kopien soweit technisch möglich.
5. Vervielfältigungen von Audio-/Videomedien und elektronischen Publikationen auf Datenträgern
Erstellt werden Vervielfältigungen nur bei nachweislich gemeinfreien und/oder nicht mehr im Handel erhältlichen Medien, nach Maßgabe der geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen.
Für diesen Dienst wird eine Grundgebühr von 10,00 Euro erhoben. Entstehende Auslagen und Materialkosten werden gemäß Nummer 11.2 zusätzlich berechnet.
Für Audio-/Videomedien sind folgende Vervielfältigungen möglich:
5.1. Umschnitte für den privaten Gebrauch und die nicht kommerzielle wissenschaftliche Forschung
CD-Umschnitte und andere digitale Audiomedien,
je angefangene Viertelstunde Laufzeit 5,00 Euro
LP-Umschnitte, Schellackplatten-Umschnitte und andere analoge Audiomedien,
je angefangene Viertelstunde Laufzeit 10,00 Euro
DVD-Umschnitte und andere digitale oder analoge Videomedien,
je angefangene Viertelstunde Laufzeit 15,00 Euro
5.2. Umschnitte für den Rundfunk oder die gewerbliche Nutzung
(nur mit Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber)
je angefangene Viertelstunde Laufzeit zusätzlich zu 5.1 10,00 Euro
5.3. Umschnitte für Rechteinhaber
(nur mit Nachweis über die Rechteinhaberschaft sowie Nachweis zur Identitätsfeststellung)
Die Kosten werden gemäß Nummer 5.1 dieser Kostenordnung in Rechnung gestellt.
Für elektronische Publikationen auf Datenträgern gilt
je angefangene Viertel-Arbeitsstunde 15,00 Euro
6. Sondernutzungen
Zur Herstellung von Nachdrucken, Reprintausgaben, Digitalisaten und ähnlichem durch Dritte oder Externe werden Medienwerke aus dem allgemeinen Bestand und aus Sonderbereichen (Deutsches Buch- und Schriftmuseum, Deutsches Exilarchiv 1933–1945, Deutsches Musikarchiv) nach Rücksprache zur Verfügung gestellt. Dazu ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
In jedem Fall besteht die Verpflichtung des Auftraggebers, die Genehmigung des Inhabers des Urheberrechts, von Leistungsschutzrechten oder anderer Rechte einzuholen.
Für den Rechteinhaber werden gegen Nachweis die Vorlagen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
6.1. Reprintvorlagen
Bereitstellung bei körperlichen Medienwerken, je Titel oder Bestandseinheit 2,00 Euro
6.2. Reproduktionsvorlagen
Bereitstellung von Reproduktionsvorlagen, für einzelne Teile von Medien, je Einheit 2,00 Euro
6.3. Ausgabe eines langzeitarchivierten Objekts an den Berechtigten
Bereitstellung je Objekt 12,00 Euro
Zusammenfassende Bereitstellung ab 20 Objekte nach Aufwand
Für die Digitalisierung von Druckwerken inkl. OCR durch Fachpersonal wird ein Grundpreis je Medienwerk von 15,00 Euro erhoben.
Der Preis gilt für 1-20 Seiten; jede weitere Seite kostet 0,25 Euro
7. Metadatenselektion und -bereitstellung
Die Kosten für die Selektion inkl. Bereitstellung über SFTP- oder WWW-Server werden nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch:
Für Titel- oder Normdaten (Gemeinsame Normdatei) je Auftrag 135,00 Euro
Für Titel- oder Bestandsdaten der Zeitschriftendatenbank (ZDB für Bibliotheken)
je Auftrag 165,00 Euro
8. Ausstellungsbesuche und Führungen
Führungen, museale Vermittlungsarbeit, Besuche der Ausstellungen des
Deutschen Buch- und Schriftmuseums und des Deutschen Exilarchivs 1933–1945
sowie Sonderveranstaltungen (zum Beispiel Museumsnacht, Lange Nacht der Wissenschaften,
Tag der offenen Tür)5 kostenfrei
5 Führungen können auch im Rahmen von Programmen externer Dienstleister angeboten werden. Hierfür gelten die gesonderten Entgelte des jeweiligen externen Dienstleisters in der jeweils geltenden Höhe.
9. Auslagenpauschale im nehmenden Fernleihverkehr
Je abgegebene Bestellung 1,50 Euro
10. Schulungsmaßnahmen
Schulungsgebühr (nach Aufwand): Auf Anfrage
11. Sonstige Gebühren und Auslagen
11.1. Verlust oder Beschädigung von Werken
Für verlorene oder beschädigte Werke werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Verwaltungskostenpauschale 20,00 Euro
Ersatzbeschaffungskosten werden in Höhe der zum Zeitpunkt der Wiederbeschaffung gültigen Marktpreise beziehungsweise des antiquarischen Wertes in Rechnung gestellt.
Falls Originalexemplare nicht mehr zu beschaffen sind, werden die Kosten für Ersatzkopie und buchbinderische Arbeiten berechnet.
Restaurierungskosten, nach Aufwand mindestens 15,00 Euro
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
11.2. Auslagen
Auslagen (zum Beispiel Versandkosten, Kosten für Speichermedien oder Datenträger) werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt.
11.3. Verlust der Garderobenmarke
15,00 Euro
11.4. Verlust des Schlüssels für ein Schließfach
30,00 Euro
12. Befugnis des Generaldirektors
Der Generaldirektor ist befugt, die Gültigkeitsdauer von Benutzungsausweisen gemäß Nummer 1 durch allgemeine Anordnung für bestimmte Nutzergruppen, Nutzungen, Zeiträume und Orte zu verlängern oder Gebühren zu ermäßigen oder auszusetzen, wenn und soweit dies zum Ausgleich erheblicher und länger anhaltender Beeinträchtigungen der Benutzung oder für bestimmte Nutzergruppen im Einzelfall angemessen ist.
Der Generaldirektor ist befugt, die Gebühren bei größeren Aufwänden mit einem Gebührenwert von mehr als 500 Euro nach Aufwand zu pauschalieren, sofern dieser Aufwand niedriger ist.
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Letzte Änderung:
02.01.2026