Navigation und Service

Wer ist verpflichtet, Netzpublikationen abzuliefern?

Ablieferungspflichtig sind alle Unternehmen, Institutionen oder Personen,

  • die das Recht haben, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, also Verlage, herausgebende Stellen oder Selbstverleger, und
  • die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Zur Ablieferung berechtigt sind diejenigen, die das Recht zur Verbreitung der Netzpublikationen haben (Verlage, herausgebende Stellen, Selbstverleger) oder die von ihnen zur Ablieferung beauftragt/autorisiert worden sind (z.B. Vertrieb, Host).

Rechtliche Grundlagen

nach oben