Was passiert, wenn ich ein Werk nutze, das bereits gemeinfrei ist?
Sie wollen ein gemeinfrei vergriffenes Werk digitalisieren und öffentlich zugänglich machen? Für gemeinfrei vergriffene Werke ist eine Lizenzierung nicht erforderlich, da kein urheberrechtlicher Schutz (mehr) besteht. Sie können ohne Einschränkungen frei genutzt werden. Für gemeinfreie vergriffene Werke können jedoch genau wie für andere Werke auch Lizenzanträge gestellt und erteilt werden, sofern sie die notwendigen Kriterien erfüllen. Die beantragende Institution entscheidet, ob sie vor der Beantragung einer Lizenz das Werk auf Gemeinfreiheit hin überprüft.