Muss ich lizenzierte vergriffene Werke in meinem Online-Katalog öffentlich kennzeichnen?
Ja, lizenzierte vergriffene Werke, die in öffentlichen digitalen Sammlungen bereitgestellt werden, müssen mit folgendem Vermerk versehen werden: Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG).