GSB 7.1 Standardlösung

Um vergriffene Druckwerke des 20. Jahrhunderts digitalisieren und frei zugänglich bereitstellen zu können, eröffnen die § 51 und § 52 des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) neue Handlungsspielräume. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Nationalbibliothek den Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS) aufgebaut, um Gedächtnisinstitutionen die Recherche und die Beantragung von Nutzungslizenzen für vergriffene Druckwerke zu erleichtern. Mit VW-LiS bündeln wir die Prozesse der Lizenzierung vergriffener Werke und bieten Ihnen einen einfachen Weg, um eine rechtskonforme Bereitstellung zu ermöglichen. Dabei kooperieren wir mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort und dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Voraussetzung für die digitale Nutzung eines vergriffenen Werks ist der Erwerb einer Nutzungslizenz bei der VG Wort. Sie wollen vergriffene Werke online bereitstellen? Nutzen Sie den Lizenzierungsservice VW-LiS.

Zum Log-in

Was ist ein vergriffenes Werk?

Vergriffen ist ein Werk, für das kein verlegerisches Angebot mehr existiert und das folglich über den Buchhandel nicht mehr lieferbar ist. Antiquarische Angebote spielen hierbei keine Rolle. Nicht vergriffen ist ein Werk, sobald es in derselben oder einer neueren Auflage im Buchhandel erhältlich ist. Das schließt die Neuauflage als E-Book ebenso mit ein wie zum Beispiel Reprints oder ein kommerzielles Mikroformangebot.

Eine erweiterte Definition vergriffener Werke für den Lizenzierungsservice VW-LiS findet sich in § 51 des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) sowie im Rahmenvertrag über vergriffene Werke in Büchern.

Rahmenvertrag über vergriffene Werke in Büchern 296kB, PDF - Datei ist nicht barrierefrei

Aus ihnen ergeben sich zugleich die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung vergriffener Werke. Demnach kann ein Werk nur als vergriffen lizensiert werden, wenn es:

  • vor dem 1. Januar 1966 in Büchern, Fachzeitschriften, Zeitungen, Zeitschriften oder in anderen Schriften in Deutschland veröffentlicht wurde
  • sich im Bestand der Institution befindet, die eine Lizenz erwirbt
  • in den Grenzen der heutigen Bundesrepublik Deutschland erschienen ist

Gesetzliche Grundlage und Rahmenvertrag

Für Druckwerke, die nach den oben genannten Voraussetzungen als vergriffen gelten, räumt die VG Wort gegen Zahlung eine Nutzungslizenz ein. Gesetz und Rahmenvertrag erlauben öffentlich zugänglichen Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen, Archiven und im Bereich des Film- oder Tonerbes tätigen Einrichtungen das Recht zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung ausschließlich zum Zweck der Nutzung im Rahmen von digitalen Sammlungen. Eine gewerbliche Nutzung schließt das Gesetz aus.

Bevor ein Werk lizenziert werden kann, muss es zunächst im Register vergriffener Werke des DPMA eingetragen werden. Legt ein Rechteinhaber oder eine Rechteinhaberin innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist von sechs Wochen keinen Widerspruch ein, erfolgt die Lizenzierung. Damit ist die rechtliche Voraussetzung zur Bereitstellung des Werkes in digitaler Form (Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) erfüllt.

Die Kosten für die Registrierung und die Vergütung regeln § 7 des Rahmenvertrags zur Nutzung von vergriffenen Werken in Büchern sowie die Verordnung über das Register vergriffener Werke.

Rahmenvertrag über vergriffene Werke in Büchern 296kB, PDF - Datei ist nicht barrierefrei

Wie funktioniert der Lizenzierungsservice VW-LiS?

Derzeit ist die Beantragung von Lizenzen ausschließlich über den Lizenzierungsservice der Deutschen Nationalbibliothek möglich.
Unser Lizenzierungsservice teilt sich in zwei Schritte:

  1. Feststellung des Lieferbarkeitsstatus:
    Durch einen automatisierten Abgleich mit Verzeichnissen des Buchhandels ermitteln wir den aktuellen Lieferbarkeitsstatus für einbändige Monografien im Bestand Ihrer Institution. Für die Lizenzierung mehrbändiger monografischer Werke ermitteln Sie intellektuell den aktuellen Lieferbarkeitsstatus.

    Welche Kriterien dafür angewandt werden finden Sie hier: Abgleichskriterien 168kB, PDF - Datei ist barrierefrei⁄barrierearm

  2. Lizenzanträge stellen:
    Sind vergriffene Titel identifiziert, können Sie eine Lizenzierung beantragen. Die Beantragung kann für einzelne Titel, aber auch für ein umfangreicheres Titelset gebündelt stattfinden. Dies geschieht aus der Nutzeroberfläche des Lizenzierungsservice heraus.
    Ihre Lizenzanträge werden direkt an die VG Wort und an das Register vergriffener Werke des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) übermittelt.

Für welche Materialarten/Publikationen kann ich Nutzungslizenzen beantragen?

Das Gesetz erstreckt sich auf Werke, die in Büchern, Fachzeitschriften, Zeitungen, Zeitschriften oder in anderen Schriften veröffentlicht wurden. Derzeit ist die Beantragung ausschließlich für monografische Publikationen möglich, da nur hierüber der entsprechende Rahmenvertrag geschlossen wurde.

Rahmenvertrag über vergriffene Werke in Büchern 296kB, PDF - Datei ist nicht barrierefrei

Periodika sind derzeit von der Lizenzierung ausgeschlossen (§1 Abs. 3 Rahmenvertrag). Bislang existiert noch kein Rahmenvertrag, der die Lizenzierung vergriffener Periodika gemäß § 51 f. VGG regelt.

Wie registriere ich mich?

Damit Sie den Lizenzierungsservice nutzen können, müssen Sie sich für ein Benutzungskonto registrieren und dem Rahmenvertrag beitreten.

Rahmenvertrag über vergriffene Werke in Büchern 296kB, PDF - Datei ist nicht barrierefrei

Zur Registrierung Ihrer Institution wenden Sie sich bitte an: vergriffene.werke@dnb.de. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihr Nutzerkonto anlegen. Das Formular für den Beitritt zum Rahmenvertrag zur Nutzung von vergriffenen Werken in Büchern erhalten Sie direkt von der VG Wort per E-Mail.

Das Formular für den Beitritt zum Rahmenvertrag zur Nutzung von vergriffenen Werken in Büchern 91kB, PDF - Datei ist nicht barrierefrei

Bei weiteren Fragen können Sie sich direkt an VG Wort Support wenden: vew.support@vgwort.de

Über Ihr Benutzungskonto können Sie selbstständig Lizenzen beantragen. Außerdem können Sie über Ihr Konto jederzeit nachverfolgen, ob sich Ihre Anträge noch in Bearbeitung befinden.
Die Einräumung der Lizenz erfolgt direkt zwischen VG Wort und beantragender Institution. Ob eine Lizenz eingeräumt oder abgelehnt wurde, wird ebenfalls im Benutzungskonto angezeigt. Für die Selektion und Weiterverarbeitung von Titeldaten, die den Lizenzierungsprozess durchlaufen haben, können Sie die Lizenzanträge im Benutzungskonto anhand mehrerer Filteroptionen sortieren und als CSV-Datei herunterladen.

Meine Kontaktdaten haben sich geändert, wen muss ich informieren?

Haben sich die Zuständigkeiten in Ihrer Institution geändert oder sind Sie umgezogen? Bitte melden Sie Ihre Änderungen an: vergriffene.werke@dnb.de
Bitte beachten Sie, auch die VG Wort über Ihre Änderungen zu informieren: vew.support@vgwort.de

Ich habe mein Passwort vergessen. Wie bekomme ich ein neues Passwort für den Log-in?

Für ein neues Passwort wenden Sie sich bitte an vergriffene.werke@dnb.de


Was kostet die Nutzung von VW-LiS?

Durch die weitgehende Automatisierung des Verfahrens werden die Aufwände für alle Seiten klein gehalten. Daher ist der Lizenzierungsservice der Deutschen Nationalbibliothek im Sinne des Rahmenvertrags kostenfrei. Die Vergütung an VG Wort ist im Rahmenvertrag geregelt und nach Erscheinungszeiträumen gestaffelt:

  • Werke erschienen bis 1920: 5,00 Euro/Werk
  • Werke erschienen 1921–1945: 10,00 Euro/Werk
  • Werke erschienen 1946–1965: 15,00 Euro/Werk

Rahmenvertrag über vergriffene Werke in Büchern 296kB, PDF - Datei ist nicht barrierefrei

Die Lizenzgebühren sind pro Werk einmalig zu entrichten. Hinzu kommt die Zahlung von 1 Euro/Werk als Gebühr für dessen Eintragung im Register vergriffener Werke des DPMA (geregelt in der Verordnung über das Register vergriffener Werke). Beide Beträge werden gebündelt durch die VG Wort in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich für alle in diesem Zeitraum lizenzierten Werke.

Alles, was Sie zur Lizenzierung wissen müssen

Wie lange dauert es, bis ich eine Lizenz bekomme?

Nachdem das DPMA ein Werk in seinem Register eingetragen hat, beträgt die Wartezeit sechs Wochen. Sie ergibt sich aus der gesetzlich festgelegten Widerspruchsfrist gegen eine Lizenzierung des Werks durch den Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Lizenzierung, die per E-Mail an die beantragende Institution bekannt gegeben wird. Ist vor Ablauf der Frist ein Widerspruch eingegangen, wird dieser durch die VG Wort geprüft und, sofern es sich um einen berechtigten Widerspruch handelt, die Lizenzierung verweigert. Auch nach der Lizenzierung kann jederzeit ein Widerspruch des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin erfolgen.

Was passiert, wenn Widerspruch gegen die Nutzung eingelegt wird?

Die Rechteinhaber (zum Beispiel Urheber, Verlage) behalten stets das Recht, gegen die Bereitstellung eines vergriffenen Werks Widerspruch einzulegen. Geht ein Widerspruch ein, so wird dieser von der VG Wort geprüft.

Fall 1: Werk befindet sich im Lizenzierungsprozess
Ist der Widerspruch nicht berechtigt, wird für das Werk nach Ablauf der Widerspruchsfrist von sechs Wochen nach Bekanntmachung der Eintragung im Register eine Lizenz erteilt. Ist der Widerspruch berechtigt, wird keine Lizenz erteilt.

Fall 2: Werk wurde bereits lizenziert
Handelt es sich um einen nachträglichen Widerspruch für ein Werk, das bereits lizenziert wurde, so endet nach Information der Einrichtung die Lizenz mit sofortiger Wirkung. Eine Nutzung ist nur noch aufgrund der gesetzlichen Schrankenregelung zulässig (Archivnutzung nach § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG). Im Falle eines solchen nachträglichen Widerspruchs werden die Lizenz- und die Eintragungsgebühr nicht zurückerstattet.

Was passiert, wenn ein lizenzierter Titel wieder neu verlegt wird?

In diesem Fall kann der Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin beim DPMA oder der VG Wort Widerspruch einlegen, die Lizenz endet nach Prüfung des Widerspruchs und entsprechender Information durch die VG Wort.

Wie viele Titel kann ich beantragen?

Es gibt keine Obergrenze. Sie können beliebig viele Titel beantragen. Zu beachten ist jedoch, dass es für die Titel-Suche eine Obergrenze von maximal 1.000 Titelangaben pro Datenpaket gibt und innerhalb der Verbund-ID-Suche maximal 100 Titel gesammelt recherchiert werden können. Jeder Sucheinstieg kann beliebig oft genutzt werden.

Wie registriere ich ein Werk im Register vergriffener Werke des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)?

Der Eintrag im Register vergriffener Werke erfolgt automatisch mit der Beantragung einer Lizenz. Unser Lizenzierungsservice überträgt den Antrag an die VG Wort. Von dort erfolgt die automatisierte Weiterleitung an das DPMA und der Eintrag in das Register vergriffener Werke.

Wie kann ich einen Antrag wieder rückgängig machen?

Über Ihr Nutzerkonto können Sie einen bereits gestellten Antrag wieder zurückziehen. Dies ist jedoch nur innerhalb der sechswöchigen Widerspruchsfrist möglich. Danach erfolgt direkt die Lizenzierung.

Was passiert, wenn ich ein Werk nutze, das bereits gemeinfrei ist?

Sie wollen ein gemeinfrei vergriffenes Werk digitalisieren und öffentlich zugänglich machen? Für gemeinfrei vergriffene Werke ist eine Lizenzierung nicht erforderlich, da kein urheberrechtlicher Schutz (mehr) besteht. Sie können ohne Einschränkungen frei genutzt werden. Für gemeinfreie vergriffene Werke können jedoch genau wie für andere Werke auch Lizenzanträge gestellt und erteilt werden, sofern sie die notwendigen Kriterien erfüllen. Die beantragende Institution entscheidet, ob sie vor der Beantragung einer Lizenz das Werk auf Gemeinfreiheit hin überprüft.

Kann ich auch Lizenzen für nicht veröffentlichte Werke beantragen?

Was bedeuten die Informationen zum Status eines Titels, die nach der Beantragung angezeigt werden?

Sobald wir für einen Titel einen Lizenzantrag an die VG Wort übermittelt haben, wird für diesen der jeweils aktuelle Bearbeitungsstatus angezeigt. Folgende Status werden für Lizenzanträge ausgegeben:

  • Antrag in Bearbeitung:

    • Antrag ist an die VG Wort übermittelt, die Widerspruchsfrist von sechs Wochen läuft
  • Antrag abgeiwesen:

    • aufgrund eines Widerspruchs innerhalb der sechswöchigen Frist kann keine Lizenzierung erfolgen. Die Gebühren für die Eintragung des Werks im Register vergriffener Werke werden nicht erstattet.
  • Lizenz erteilt:

    • die Widerspruchsfrist von sechs Wochen ist abgelaufen, das Werk ist damit nutzbar
  • Lizenz zurückgenommen:

    • ein Rechteinhaber oder eine Rechteinhaberin hat der Nutzung nachträglich widersprochen, die Lizenz verliert damit ihre Gültigkeit. Die Gebühren werden nicht erstattet
  • Antrag zurückgezogen:

    • Sie haben sich gegen die Lizenzierung entschieden und den Antrag zurückgezogen. Stellen Sie einen neuen Lizenzantrag über "Meine Suchergebnisse"
  • Antrag abgewiesen (kein Vertragsbeitritt):

    • Ihr Lizenzierungsantrag wird weiterverarbeitet, sobald Sie dem „Rahmenvertrag zur Nutzung von vergriffenen Werken in Büchern“ beigetreten sind.

Warum kann ich nicht alle gefundenen Titel beantragen?

Wieso für einzelne Titel kein Lizenzantrag gestellt werden kann, können Sie dem Status nach der Feststellung des Lieferbarkeitsstatus unter „Meine Suchaufträge“ entnehmen. Für die Lizenzierung eines Werks ist nicht nur entscheidend, dass es vergriffen ist, sondern auch, dass es die bibliografischen Mindestanforderungen erfüllt, die das Gesetz vorschreibt. In das Register vergriffener Werke sind folgende Daten einzutragen: Titel des Werks, Bezeichnung des Urhebers, Datum der Veröffentlichung sowie der Verlag, von dem es veröffentlicht wurde. Nur wenn die Titeldaten vollständig sind, kann ein Lizenzantrag ausgelöst werden. Diese Vollständigkeit prüft unser Lizenzierungsservice automatisch.
Haben Sie Fragen zu einzelnen Titeln, für die keine Lizenzanträge gestellt werden können? Wenden Sie sich an vergriffene.werke@dnb.de

Ein vergriffener Titel weist keine vollständigen Titeldaten auf. Wo kann ich diese ergänzen lassen?

Wenn eine Lizenzierung für ein Werk aufgrund von fehlenden bibliografischen Informationen nicht beantragt werden kann, zum Beispiel weil der Name des Verlags in unserem Datensatz fehlt, ist eine Überprüfung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür an unseren Lizenzierungsservice unter: vergriffene.werke@dnb.de

Befindet sich das Werk nicht in unserem Katalog, erhalten Sie den Status „Verbund-Titelangaben unvollständig“. Bitte ergänzen Sie für Ihren Antrag im entsprechenden Verbund-Katalog, der als Quelle Ihrer Titelsuche dient, die folgenden fehlenden bibliografischen Angaben: Urheber, Titel, Erscheinungsjahr, Verleger-/Herstellerangaben, Verleger-/Herstellerort.

Ich kann keine Ergänzungen der Titelangaben im Verbundkatalog vornehmen. An wen kann ich mich wenden?

Ihnen liegen fehlende bibliografische Angaben vor, aber Ihre Institution nimmt nicht an einem Bibliotheksverbund teil? Um die fehlenden Angaben für die Lizenzierung ergänzen zu lassen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die einem Bibliotheksverbund angehört. Die jeweiligen Besitznachweise sind in den Verbundkatalogen ausgewiesen.

Ich erhalte eine Fehlermeldung bei der Übertragung von Lizenzanträgen. Was kann ich tun?

Bitte leiten Sie Fehlermeldungen direkt an vergriffene.werke@dnb.de weiter. Wir werden uns umgehend um die Fehlerbehebung kümmern.
Über geplante Wartungsarbeiten und Ausfallzeiten werden registrierte Institutionen frühzeitig informiert. Funktionseinschränkungen im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek werden auf der Einstiegsseite des Katalogs bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie, dass es ein tägliches Wartungsfenster zwischen 3:00 und 5:00 Uhr gibt. In dieser Zeit stehen Ihnen wie gewohnt alle Möglichkeiten zur Recherche und Feststellung des Lieferbarkeitsstatus zur Verfügung. Allerdings können keine Lizenzanträge gestellt und an die VG Wort weitergeleitet werden.

Kann ich die eigenen Anträge bestimmten Projekten zuordnen?

Ja, in Ihrem Benutzerkonto können Sie Projektcodes für einzelne Werke oder Gruppen von Werken vergeben. Diese Projektcodes können Sie direkt bei der Suche vergeben. In der Übersicht „Meine Lizenzanträge“ können Sie jederzeit den Projektcode für einzelne Titel ändern und/oder eintragen.

Kann ich einzelne oder Gruppen von Lizenzanträgen selektieren/suchen?

Ja, für die Selektion/Suche von Lizenzanträgen stehen Ihnen mehrere Filteroptionen zur Verfügung:

  • Datum der Antragstellung
  • Projektcode
  • Identifier des Titels
  • Verbund-ID
  • Identifier des Antrags
  • Aktenzeichen VG Wort
  • Titel
  • Titel IDN
  • Erscheinungsjahr
  • Status

Muss ich lizenzierte vergriffene Werke in meinem Online-Katalog öffentlich kennzeichnen?

Ja, lizenzierte vergriffene Werke, die in öffentlichen digitalen Sammlungen bereitgestellt werden, müssen mit folgendem Vermerk versehen werden: Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG).

Kann ich vergriffene Werke unter einer Creative Commons Lizenz bereitstellen?

Nein, über den Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS) werden keine Creative Commons-Lizenzen vergeben.

Dürfen Nutzerinnen und Nutzer digitaler Sammlungen Teile vergriffener Werke ausdrucken und/oder herunterladen?

Die Nutzungsmöglichkeiten sind durch die Bestimmungen der Einrichtung geregelt, die das digitale Objekt zugänglich macht. Die Nutzerinnen und Nutzer sind berechtigt, das Objekt in jeder Form zu nutzen, die das Urheberrechtsgesetz und/oder einschlägige verwandte Schutzrechte gestatten. Für weitere Nutzungsarten wird die Zustimmung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin benötigt.

Wie kann ich vergriffene Werke recherchieren?

Der Lizenzierungsservice VW-LiS erleichtert Ihnen die Ermittlung vergriffener Werke. Nach der Registrierung stehen Ihnen drei Möglichkeiten für die Recherche zur Verfügung:

  1. Datenpaket hochladen:
    Laden Sie MARC21-XML-Dateien aus ihrem Verbund-/Lokalsystem hoch und ermitteln Sie automatisiert den aktuellen Lieferbarkeitsstatus für bis zu 1.000 Titel in einem Paket. Titelangaben, die nicht im Katalog der DNB verzeichnet sind, werden automatisch über die in den Metadaten angegebene Verbund-ID aus externen bibliografischen Datenquellen importiert und auf ihren Lieferbarkeitsstatus hin überprüft.
  2. Verbund-IDs suchen:
    Suchen Sie gezielt anhand der Verbund-IDs (Verbund-ISIL+ Verbund-Identifier) aus Ihrem Verbund-/Lokalsystem. Dieses Verfahren eignet sich besonders für kleinere Mengen und Titel, die nicht im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek verzeichnet sind. Wenn Sie einzelne Verbund-IDs über die Suchmaske eingeben, werden diese Titel automatisch aus externen bibliografischen Datenquellen importiert und auf ihren Lieferbarkeitsstatus hin überprüft.
  3. Suche im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek:
    Der schnellste Weg zu vergriffenen Werken ist die Suche in unserem Katalog: Suchen Sie nach den gewünschten Titeln und stellen Sie sofort einen Lizenzantrag. Alle Titeldaten, die die rechtlichen Anforderungen (§ 51 VGG) erfüllen, sind im Katalog bereits mit dem Lieferbarkeitsstatus gekennzeichnet („Status nach VGG“). Es ist hier zudem möglich, die Suche auf den Teilbestand einzuschränken, der die gesetzlichen Mindestkriterien erfüllt (Erweiterte Suche => Standorte/Kataloge => Teilbestand nach VGG).
  4. Mehrbändige Werke:
    Das Verfahren zur Lizenzierung mehrbändiger Werke ist in die vollautomatisierten Lizenzierungsprozesse integriert und wird durch eine intellektuelle Titel- und Statusrecherche ergänzt. Hierfür erfolgt die Prüfung des aktuellen Lieferbarkeitsstatus durch die antragstellende Institution anhand des Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB, www.buchhandel.de). Die bibliografischen Basisdaten werden in einer Datenmaske über das VW-LiS-Nutzerkonto erfasst und anschließend im etablierten Lizenzierungsworkflow bearbeitet. Im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek sind derzeit über 336.000 mehrbändige Werke mit dem Status „Prüfung ausstehend“ gekennzeichnet.

Erfüllen die Titeldaten nicht die Mindestanforderungen für die Ermittlung des Lieferbarkeitsstatus und/oder die Eintragung im Register vergriffener Werke, wird dies ebenfalls angezeigt.

Mehr Informationen zu den verschiedenen Status finden Sie unter: Was bedeutet der Status zur Lieferbarkeit?

Kann ich größere Titelmengen automatisiert recherchieren?

Wenn Sie eine große Zahl von Titeln recherchieren möchten, empfiehlt sich die automatisierte Suche. Nach der Registrierung im Antragsdienst haben Sie die Option, Titellisten von maximal 1.000 Titeln hochzuladen und abgleichen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist der Upload einer Datei in validem MARC21-xml-Format (maximal 4 MB). Der Abgleich erfolgt asynchron und kann je nach Umfang etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald das Ergebnis vorliegt, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail an die in Ihrem Nutzerkonto hinterlegte Adresse.

Woher bekomme ich eine MARC21-XML-Datei für das Hochladen eines Datenpakets?

Für die Erstellung einer MARC21-xml-Datei mit Titelangaben aus ihrem Lokal-/Verbundsystem wenden Sie sich bitte an Ihre IT-Abteilung oder Ihren Bibliotheksverbund. Bitte achten Sie darauf, dass die XML-Datei möglichst dem Standard entspricht („well-formed“), nicht mehr als 1.000 Titeldaten umfasst und nicht größer als 4 MB ist.

Was bedeutet der Status meines hochgeladenen Datenpakets/meiner Verbund-ID-Suche?

Folgende Status sind nach dem Hochladen des Datenpakets möglich:

  • angelegt:

    • Titelliste wurde erfolgreich hochgeladen, Abgleich startet automatisch.
  • in Bearbeitung:

    • Abgleich gestartet, dies kann je nach Umfang der Titelliste bzw. Menge der hochgeladenen Dateien mehrere Stunden in Anspruch nehmen
  • abgeschlossen:

    • die Ergebnisse sind abrufbar, alle Titel wurden abgeglichen
  • abgeschlossen: Nicht alle Titeldaten konnten verarbeitet werden:

    • die Ergebnisse sind abrufbar, einzelne Titel konnten nicht abgeglichen werden (Grund hierfür können z. B. einzelne fehlerhafte Datensätze sein oder auch Ein-Wort-Titel, die eine zu hohe Zahl potenzieller Matches beim Abgleich produzieren).

Des Weiteren werden die folgenden Fehlermeldungen ausgegeben:

  • Unzulässiges Dateiformat: Bitte überprüfen Sie, ob Sie eine XML-Datei hochgeladen haben.
  • Hochgeladene Daten nicht lesbar. Bitte überprüfen Sie, ob die MARC-Daten vollständig und das XML-Format valide sind.
  • Maximum von 1.000 Titeln überschritten

Warum werden nicht alle zur Recherche hochgeladenen Titel gefunden?

Alle Werke aus dem Katalog der Deutschen Nationalbibliothek, die theoretisch für eine Lizenzierung in Frage kommen, werden in einem Datenpool zusammengetragen. Mit diesem werden Ihre hochgeladenen Daten abgeglichen. Wurde ein Titel nicht im Datenpool gefunden, wird automatisch anhand der Verbund-ID in Ihren hochgeladenen Titeldaten nach Treffern in externen bibliografischen Quellen gesucht. Wird kein Treffer ermittelt, kann das verschiedene Gründe haben:

  • Mehrbändige Werke: Aufgrund der komplexen bibliografischen Datenstruktur kann für mehrbändige Werke der Lieferbarkeitsstatus nicht automatisiert ermittelt werden. Für die Lizenzierung mehrbändiger Werke ermitteln Sie intellektuell den aktuellen Lieferbarkeitsstatus und nutzen die Datenmaske für mehrbändige Werke in Ihrem VW-LiS-Nutzerkonto.
  • Zeitschriften: Es kann vorkommen, dass in den bibliografischen Daten, die Sie recherchieren, einzelne Titel als monografische Publikation verzeichnet sind, diese jedoch in unserem Bestand als Zeitschrift geführt werden. Da für Zeitschriften noch keine vertragliche Rahmenvereinbarung existiert, wird diese Materialart bei der Erstellung des Datenpools nicht berücksichtigt.
  • Werke die nach 1965 erschienen sind und/oder nicht mindestens einen deutschen Erscheinungsort aufweisen, sind nicht Teil des Datenpools.
  • Verbund-Titelangaben entsprechen nicht den rechtlichen Vorgaben, sind unvollständig oder können nicht in externen Quellen ermittelt werden. Hier werden Ihnen detaillierte Statusmeldungen für jeden Titel ausgegeben. Nähere Informationen zu den verschiedenen Statusmeldungen

Wo finde ich Titel, die nicht im Katalog der DNB verzeichnet sind?

Für die Ermittlung des Lieferbarkeitsstatus von Titeln, die nicht in unserem Katalog verzeichnet sind, nutzen Sie bitte die folgenden Verbundkataloge:

  • Gemeinsamer Verbundkatalog (Katalog des Gemeinsamen Bibliotheksverbunds (GBV))
  • SWB-Online Katalog (Katalog des Südwestdeutschen Bibliotheksverbund Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen)
  • Gateway-Bayern (gemeinsames Portal des Bibliotheksverbunds Bayern (BVB) und des Kooperativen Bibliotheksverbunds Berlin-Brandenburg (KOBV))

Alle hier verzeichneten Titel besitzen eine eindeutige Verbund-ID, über die Sie in VW-LiS den aktuellen Lieferbarkeitsstatus ermitteln können.

Wieso kann ich nur Verbund-IDs aus dem GBV , SWB (K10plus) und dem BVB/KOBV (B3Kat) suchen?

Leider bieten derzeit noch nicht alle Bibliotheksverbünde die notwendige SRU-Datenschnittstelle für die automatische Suche und den Import von Daten an.
Sobald Datenschnittstellen zu weiteren Verbünden oder bibliografischen Quellen zur Verfügung stehen, werden wir diese in den Lizenzierungsservice einbinden.
Bei Fragen zu den verfügbaren Datenschnittstellen Ihres Verbunds kontaktieren Sie bitte direkt Ihren zuständigen Bibliotheksverbund.

Was ist eine Verbund-ID und wo finde ich diese?

Die Verbund-ID ist ein eindeutiger Identifier, mit dem Titelangaben verbundübergreifend identifiziert werden. Eine Verbund-ID setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der Verbund-ISIL und der Katalog-ID.

  • Beispiel: DE-627 | 0410769649
  • Beispiel: DE-604 | BV036428792

Die Verbund-ID finden Sie entweder in Ihrem lokalen System oder im Katalog des GBV unter „PPN“, im SWB-Katalog unter „K10plus-PPN“ beziehungsweise im Katalog des BVB/KOBV unter „Katalogschlüssel“.
Die vorangestellte Verbund-ISIL können Sie bei der Suche nach Verbund-IDs bequem in der VW-LiS-Nutzeroberfläche auswählen:

  • DE-627 = K10plus (GBV & SWB)
  • DE-604 = B3Kat (BVB & KOBV)

Meine Institution gehört keinem Bibliotheksverbund an, kann ich trotzdem nach Verbund-IDs suchen und Lizenzen beantragen?

Ja, die Suche und anschließende Lizenzierung ist unabhängig davon, wo die bibliografischen Metadaten verzeichnet sind. Entscheidend ist nur, dass der von Ihnen gesuchte Titel im physischen Bestand Ihrer Institution ist.

Muss ich mich anmelden, um im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek nach vergriffenen Werken recherchieren zu können?

Bei Katalog und Lizenzierungsservice handelt es sich um zwei getrennte Dienste. Deshalb gilt die Registrierung für den Lizenzierungsservice nicht gleichzeitig für unseren Katalog. Sie können auch ohne Anmeldung in unserem Katalog recherchieren. Über eine Anmeldung können Sie jedoch Ihre Suchhistorie und Trefferlisten („Meine Auswahl“) über die Session hinaus speichern.
Hier können Sie sich für den Katalog der Deutschen Nationalbibliothek anmelden.

Wie kommen die Titel vom Katalog in den Lizenzierungsservice?

Haben Sie in unserem Katalog einen Titel gefunden, für den Sie eine Nutzungslizenz beantragen möchten, so können Sie diesen direkt in den Lizenzierungsservice übertragen.
Hierfür wählen Sie in der vollständigen Titelanzeige die Funktion „In meine Auswahl übernehmen“. Dies können Sie für beliebig viele Titel wiederholen. Um die ausgewählten Titel in den Lizenzierungsservice zu übertragen, wechseln Sie in den Menüpunkt „Meine Auswahl“. In der Übersichtstabelle der ausgewählten Titel markieren Sie die Titel, für die Sie einen Lizenzantrag stellen möchten und wählen die Aktion „Antrag nach VGG § 51“. Dadurch werden Sie automatisch zum Lizenzierungsservice weitergeleitet.

Warum weisen nicht alle Werke im Katalog den „Status nach VGG“ in den Anmerkungen auf?

„Status nach VGG“ steht für den Lieferbarkeitsstatus, der in unserem Katalog unter „Anmerkungen“ angezeigt wird. Dieser wird standardmäßig nur für solche Titel ermittelt, die unter das Gesetz über die vergriffenen Werke fallen.
Zugleich ist unser Lizenzierungsservice derzeit auf monografische Publikationen beschränkt, daher weisen auch mehrbändige Werke und Periodika diese Information nicht auf.

Was bedeuten die Status zur Lieferbarkeit?

Folgende Status werden für die Titeldaten aus Ihrer Suche ausgegeben:

  • vergriffen:

    • für dieses Werk existiert kein verlegerisches Angebot
  • lieferbar:

    • das Werk wird noch oder wieder verlegt
  • Prüfung ausstehend:

    • Abgleich gegen die Lieferbarkeitsverzeichnisse steht noch aus
  • vergriffen: Sie haben diesen Titel bereits beantragt:

    • für diesen Titel wurde durch Ihre Institution bereits eine Lizenz beantragt
  • vergriffen: X Antrag/Anträge nach VGG gestellt:

    • eine oder mehrere Institutionen haben bereits eine Lizenz für diesen Titel beantragt
  • vergriffen: Antrag aufgrund eines Widerspruchs nicht möglich:

    • für den ausgewählten Titel wurde bereits seitens des Rechteinhabers Widerspruch gegen die Lizenzierung erhoben
  • Überprüfung erforderlich, bitte kontaktieren Sie vergriffene.werke@dnb.de:

    • ggf. sind die Titelangaben im Katalog der DNB für die Lizenzierung nicht vollständig. Bitte kontaktieren Sie uns für Ergänzungen und Korrekturen von Titeldaten
  • hochgeladene Titeldaten unvollständig:

    • die Titeldaten aus Ihrem Datenpaket müssen mindestens Angaben zum Urheber, Titel UND Erscheinungsjahr aufweisen
  • Titelangaben entsprechen nicht den rechtlichen Vorgaben:

    • die von Ihnen gelieferten Titeldaten entsprechen nicht den Vorgaben gemäß § 51 VGG oder den Vereinbarungen des Kooperationsvertrags mit der VG Wort
  • Datensatzimport fehlgeschlagen: Verbund-ID nicht vorhanden:

    • Der Titel ist nicht im DNB-Bestand verzeichnet. Aufgrund fehlender Verbund-ID konnte kein Import aus einem Verbundkatalog erfolgen
  • Datensatzimport fehlgeschlagen: angegebene Verbund-ID nicht valide:

    • Der Titel ist nicht im DNB-Bestand verzeichnet. Aufgrund einer invaliden Verbund-ID konnte kein Import aus einem Verbundkatalog erfolgen (Beispiel Verbund-ID: DE-601|0410769649; DE-604|BV036428792)
  • Datensatzimport fehlgeschlagen: erforderliche Datenschnittstelle wird derzeit nicht vom Verbund bereitgestellt:

    • Der Titel ist nicht im DNB-Bestand verzeichnet. Aufgrund fehlender Datenschnittstellen konnte kein Import aus dem Verbundkatalog erfolgen. Für die Recherche von Titeln, die nicht im Katalog der DNB verzeichnet sind, nutzen Sie bitte die Kataloge des GBV und des BVB/KOBV
  • Datensatzimport fehlgeschlagen: technischer Fehler:

    • Der Titel ist nicht im DNB-Bestand verzeichnet. Aufgrund eines technischen Fehlers konnte kein Import aus einem Verbundkatalog erfolgen. Versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut oder kontaktieren Sie vergriffene.werke@dnb.de
  • Datensatzimport fehlgeschlagen: Titeldaten nicht gefunden:

    • Der Titel ist nicht im DNB-Bestand verzeichnet. Die Verbund-ID konnte nicht im Verbundkatalog identifiziert werden. Daher konnte kein Import aus einem Verbundkatalog erfolgen.
  • Verbund-Titelangaben unvollständig:

    • Der Titel ist nicht im DNB-Bestand verzeichnet. Aufgrund fehlender Angaben im Verbundkatalog konnte der Titel nicht weiterverarbeitet werden. Beachten Sie die erweiterten Vollständigkeitskriterien für die Verarbeitung von Verbund-Titelangaben
  • kein Treffer im Datenpool:

    • bitte nutzen Sie die VW-LiS-Funktionen zur Verbunddaten-Suche für Titel, die nicht im Katalog der DNB verzeichnet sind

Was bedeutet der Status „Prüfung ausstehend“?

Weist ein Werk den Status „Prüfung ausstehend“ auf, so steht der automatisierte Abgleich mit den Lieferbarkeitsverzeichnissen des Buchhandels noch aus. Gegebenenfalls muss der Abgleich noch einmal wiederholt werden, weil Titelinformationen geändert oder ergänzt wurden, ein erneuter Abgleich wird automatisch angestoßen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einem Werk, dessen Urheber bislang nicht katalogisiert war, der Name des Autors ergänzt wurde oder eine falsche Jahresangabe korrigiert wurde. Den Status „Prüfung ausstehend“ weisen vorläufig zudem viele mehrbändige Werke auf. Aufgrund der Besonderheiten der bibliografischen Verzeichnung konnten diese Werke zunächst nicht in die automatisierten Abgleichprozesse mit den Lieferbarkeitsverzeichnissen eingebunden werden.

Für die Lizenzierung mehrbändiger Werke ermitteln Sie den aktuellen Lieferbarkeitsstatus und nutzen die Datenmaske für mehrbändige Werke in Ihrem VW-LiS-Nutzerkonto.

Wie ermittele ich den Lieferbarkeitsstatus für mehrbändige Werke?

Für die Lizenzierung mehrbändiger Werke ermitteln Sie intellektuell den aktuellen Lieferbarkeitsstatus anhand des Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB, www.buchhandel.de).
Erklärung der Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG Bild-Kunst vom 22. April 2020:

„§ 3 Abs. 2 des Rahmenvertrags zu vergriffenen Werken wird vor dem Hintergrund, dass die intellektuelle Prüfung […] in der bisherigen Regelung „a maiore ad minus“ erfasst ist, von den Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG Bild-Kunst im Hinblick auf die mehrbändigen Werke so verstanden, dass bei der Prüfung der kommerziellen Verfügbarkeit mehrbändiger Werke auch eine nichtmaschinelle (intellektuelle) Prüfung durch die antragstellende Institution anhand des Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) zulässig ist.“

Dabei behalten die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Auswahl und Lizenzierung vergriffene Werke gemäß § 51 f. VGG sowie die weiteren Bestimmungen des Rahmenvertrags zur Nutzung vergriffener Werke in Büchern unverändert ihre Gültigkeit.

Was passiert, wenn das von mir gesuchte Werk bereits lizenziert wurde?

Auch wenn ein Werk bereits von einer oder mehreren anderen Institution beantragt oder lizenziert wurde, können Sie eine Lizenz beantragen. Dies wird Ihnen anonymisiert im Lizenzierungsservice mit dem Status „vergriffen: X Antrag/Anträge nach VGG gestellt“ angezeigt: (1) bei der Recherche über eine Titelliste direkt in der Ergebnisdarstellung oder (2) bei der Recherche über den Katalog der Deutschen Nationalbibliothek, sobald das gewünschte Werk in den Lizenzierungsservice übertragen wurde und Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung angemeldet haben.

Welche Regeln liegen dem automatisierten Abgleich gegen die Lieferbarkeitsverzeichnisse der MVB zugrunde?

Der Datenpool, auf dem der Lizenzierungsservice basiert, speist sich aus dem Katalog der Deutschen Nationalbibliothek.
Die Regeln und der Prozess des Abgleichs mit den Lieferbarkeitsverzeichnissen der MVB sowie unserem Katalog werden in den Abgleichkriterien ausführlich beschrieben.
Abgleichskriterien 168kB, PDF - Datei ist barrierefrei⁄barrierearm
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beantragung einer Lizenz für ein vergriffenes Werk im Sinne des § 51 VGG sowie die Einhaltung der Voraussetzungen hierfür liegt grundsätzlich bei der beantragenden Institution. Eine Haftung der Deutschen Nationalbibliothek für Schäden, die infolge einer Lizenzierung von Werken entstehen, die nicht unter die Regelung des § 51 VGG fallen, ist ausgeschlossen, sofern die Deutsche Nationalbibliothek nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von den veröffentlichten Kriterien abweicht.

Letzte Änderung: 18.05.2019
Kurz-URL: https://www.dnb.de/vwlis
Kontakt: vergriffene.werke@dnb.de

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