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Hinweis zur steuerlichen Absetzbarkeit

Spenden sind bei natürlichen Personen nach § 10 b EStG und bei Körperschaften nach § 9 KStG abzugsfähig. Voraussetzung hierfür ist eine Zuwendungsbescheinigung des Spendenempfängers. Bis zu einem Betrag von 300,00 Euro ist eine Zuwendungsbescheinigung nicht zwingend beim Finanzamt vorzulegen. Eine Buchungsbestätigung der Bank mit Name und Kto.Nr. des Spenders und Empfängers, Betrag, Buchungsdatum, steuerbegünstigtem Zweck und dem Hinweis „Spende“ ist meist ausreichend.

Sollten Sie eine Zuwendungsbescheinigung wünschen, füllen Sie bitte das Formular aus. Die Zuwendungsbescheinigungen werden nach Ablauf des Kalenderjahres ausgestellt.

Letzte Änderung: 28.01.2025

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