Organe
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat entscheidet in allen Angelegenheiten, die für die Deutsche Nationalbibliothek von grundsätzlicher oder von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind: Erlass der Satzung, Feststellung des Haushaltsplanes, Entlastung der Generaldirektorin nach Abschluss der Rechnungsprüfung, Erlass einer Benutzungsordnung, einer Kostenordnung sowie der Sammelrichtlinien. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist ein Vertreter der obersten Dienstbehörde. Der Verwaltungsrat besteht aus zwei Vertretern des Deutschen Bundestages, drei Vertretern der Bundesregierung, davon zwei aus der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde, aus einem Vertreter der Deutschen Forschungsgemeinschaft, aus drei Mitgliedern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, je einem Mitglied des Deutschen Musikverlegerverbandes und des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft und aus je einem Vertreter der Stadt Leipzig sowie der Stadt Frankfurt am Main.
Die Generaldirektorin
Die Generaldirektorin führt die laufenden Geschäfte der Deutschen Nationalbibliothek nach den Beschlüssen und den Richtlinien des Verwaltungsrates sowie den Bestimmungen der Satzung. Sie wird in ihren Aufgaben unterstützt von einer ständigen Vertreterin in Frankfurt und einem ständigen Vertreter in Leipzig.
Die Beiräte
Der Beirat der Deutschen Nationalbibliothek berät den Verwaltungsrat und die Generaldirektorin in allen zur Entscheidung anstehenden fachlichen Fragen. Der Beirat besteht aus bis zu zwölf Sachverständigen aus dem Bibliotheks- und Informationswesen sowie dem Verlagswesen und dem Buchhandel.
Der Beirat für das Deutsche Musikarchiv der Deutschen Nationalbibliothek berät den Verwaltungsrat und die Generaldirektorin in allen speziellen Fragen, die das Deutsche Musikarchiv betreffen. Seine Mitglieder sind bis zu zwölf Sachverständige aus dem Musikbibliotheks- und Musikverlagswesen sowie aus dem Phonothekswesen und der Musiktonträgerindustrie.
Letzte Änderung: 20.07.2015
Kurz-URL: https://www.dnb.de/organe


