Rechtliche Grundlagen
Die Deutsche Nationalbibliothek ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Das
Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338) schreibt die Aufgaben, Pflichten und Organe der Bundesanstalt fest. Es macht die Deutsche Nationalbibliothek weitgehend autonom; sie untersteht der Rechtsaufsicht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Letzte Änderung: 27.04.2017
Kurz-URL: https://www.dnb.de/recht


