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Der Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS) der Deutschen Nationalbibliothek ermöglicht Kulturerbe-Einrichtungen die einfache Recherche und schnelle Beantragung von Nutzungslizenzen für nicht verfügbare Werke in verlegten Schriften, zur Digitalisierung und rechtssicheren öffentlichen Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Quellen des 20. Jahrhunderts. VW-LiS ist der zentrale Einstieg für Kulturerbe-Einrichtungen zur Lizenzbeantragung klassischer Bibliotheksbestände (Bücher, Zeitschriften und Zeitungen). In Kooperation mit den Verwertungsgesellschaften WORT (VG WORT) und BILD-KUNST (VG BILD-KUNST) bündelt VW-LiS die Prozesse der Lizenzierung in automatisierten Workflows. Auf unserer Website finden Sie alle Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, den automatisierten Lizenzierungsprozessen und Antragsverfahren sowie Antworten auf Ihre Fragen zur Nutzung des Lizenzierungsservice VW-LiS.
Grundlagen: Gesetze und Verträge
Grundlage für die Lizenzierung nicht verfügbarer Werke sind gesetzliche Regelungen im Verwertungsgesellschaften- sowie Urheberrechtsgesetz, die durch Verordnungen und einen Rahmenvertrag für die Nutzung nicht verfügbarer Werke in verlegten Schriften in die praktische Anwendung für Kulturerbe-Einrichtungen überführt werden.
Das Verwertungsgesellschaftengesetz
Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (EU 2019/790; DSM-RL) in deutsches Recht ist am 7. Juni 2021 das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (DSM-UrhR-AnpG) in Kraft getreten.
Grundlage für Regelungen zur Lizenzierung nicht verfügbarer Werke sind die §§ 51b, 52, 52a, 52b Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG). Für die Nutzung nicht verfügbarer Werke in verlegten Schriften gemäß § 52b Abs. 3 VGG nehmen die hierfür repräsentativen Verwertungsgesellschaften (s. § 51b VGG) VG WORT und VG BILD-KUNST die Rechte wahr.
Zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen sowie insbesondere der Vergütung und den erforderlichen informationstechnischen Prozessen der Lizenzierung haben Bund und Länder sowie die Verwertungsgesellschaften einen Rahmenvertrag geschlossen, der es Kulturerbe-Einrichtungen ermöglicht, Nutzungslizenzen für nicht verfügbare Werke in verlegten Schriften zu erwerben. Dabei kooperiert die VG WORT mit der Deutschen Nationalbibliothek, die dafür den Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS) entwickelt hat.
Das Urheberrechtsgesetz
§ 61d Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist als Auffangreglung zu verstehen, der es Kulturerbe-Einrichtungen ermöglicht, auch ohne (ausreichend repräsentative) Verwertungsgesellschaft (s. § 51b VGG) die entsprechenden Rechte für nicht verfügbare Werke wahrnehmen können und rechtssicheren Zugang zu digitalen Sammlungen nicht verfügbarer Werke zu schaffen.
Der Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS) erbringt diesbezüglich keine Serviceleistungen. Die Prüfung der Verfügbarkeit, Ermittlung repräsentativer Verwertungsgesellschaften und Bekanntmachung von Werken im Europäischen Portal für nicht verfügbare Werke (EUIPO Out-of-commerce Works Portal) obliegt hierbei alleinig den Kulturerbe-Einrichtungen.
Die Nicht-verfügbare-Werke-Verordnung (NvWV)
Gemäß §§ 61e Urheberrechtsgesetz (UrhG) und 52d Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) hat das Bundesministerium der Justiz unter anderem ergänzende Regelungen hinsichtlich der Informationspflichten zur Bekanntmachung nicht verfügbarer Werke im europäischen Portal für nicht verfügbare Werke (EUIPO Out-of-commerce Works Portal), zur Feststellung der (Nicht-)Verfügbarkeit von Werken sowie den Rechtsfolgen eines Widerspruchs erlassen.
Soweit erforderlich werden die ergänzenden Bestimmungen der NvWV im Rahmenvertrag zur Nutzung nicht verfügbarer Werke in verlegten Schriften zwischen Bund und Ländern sowie der VG WORT und VG BILD-KUNST berücksichtigt und für die informationstechnischen Prozesse der Lizenzierung spezifiziert.
Der Rahmenvertrag zur Nutzung nicht verfügbarer Werke in verlegten Schriften
Zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen sowie insbesondere für die Vergütung und den erforderlichen informationstechnischen Prozessen der Lizenzierung haben Bund und Länder sowie die Verwertungsgesellschaften einen Rahmenvertrag geschlossen. Dieser ermöglicht den Kulturerbe-Einrichtungen, Nutzungslizenzen für nicht verfügbare Werke in verlegten Schriften (Bücher, Fachzeitschriften, Zeitungen, Zeitschriften, sonstigen Presseerzeugnissen und anderen Schriften) zu erwerben.
Dabei kooperiert die VG WORT mit der Deutschen Nationalbibliothek (DNB), die dafür den Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS) entwickelt hat. VW-LiS bündelt die Prozesse der Lizenzierung und ermöglicht die einfache Integration in (Massen-)Geschäftsgänge der Digitalisierung von Kulturerbe-Einrichtungen.
Praxis: Lizenzierung nicht verfügbarer Schriften
VW-LiS ist ein kostenfreies Serviceangebot der Deutschen Nationalbibliothek zur Recherche und Antragstellung nicht verfügbarer Werke; abgestimmt auf die Anforderungen der (Massen-)Digitalisierung schriftlichen Kulturerbes. Als Schnittstelle zur VG WORT bündelt VW-LiS komplexe Prozesse und setzt auf dabei auf (voll-)automatisierte Workflows.
Wie funktioniert der Lizenzierungsservice VW-LiS?
VW-LiS ist die Service-Schnittstelle zwischen den Kulturerbe-Einrichtungen, die ihre Sammlungen digitalisieren und öffentlich zugänglich machen wollen und dafür Nutzungslizenzen für nicht verfügbare Werke bei den Verwertungsgesellschaften erwerben können.
Über ihren VW-LiS Account können Kulturerbe-Einrichtungen nicht verfügbare Werke recherchieren, Lizenzanträge stellen und ihre Daten verwalten. Die Deutsche Nationalbibliothek hat eigens dafür (automatisierte) Prozesse entwickelt, um die Feststellung des Verfügbarkeitsstatus für Werke in Bibliotheksbeständen schnell und rechtssicher zu ermöglichen. VW-LiS bietet neben der technischen Infrastruktur auch fachlich-bibliothekarische Unterstützung bei der Recherche und Antragstellung.
Gestellte Lizenzanträge werden über VW-LiS vollautomatisiert an die VG WORT weitergeleitet, um diese im europäischen Portal für nicht verfügbare Werke (EUIPO Out-of-commerce Works Portal) bekanntzugeben.
VW-LiS bündelt somit alle Prozesse und ist zentraler Einstiegspunkt für Kulturerbe-Einrichtungen.
Für welche Werke kann ich Nutzungslizenzen beantragen?
Lizenzen können für verlegte Schriften (Verlagspublikationen) beantragt werden, die …:
1) auf keinem üblichen Vertriebsweg (z. B. Buch-/Zeitschriftenhandel) in einer vollständigen Fassung angeboten werden,
2) und mindestens vor 30 Jahre letztmalig in Deutschland veröffentlicht wurden.
Verlegte Schifften sind …:
Bücher,
Fachzeitschriften,
Zeitungen,
Zeitschriften,
sonstige Presseerzeugnisse und andere verlegte Schriften.
Ausgeschlossen von der Lizenzierung sind Werke der Musik (Noten) und Künstlerbücher, die als Originale gelten, Werkverzeichnisse, Skizzenbücher, Ausstellungs- und Auktionskataloge, soweit es sich nicht um verlegte Schriften handelt, (Ausstellungs-)Poster und Plakate, sowie (Künstler-)Postkarten.
Aufgrund technischer Abhängigkeiten ist die Lizenzierung von Periodika (Fachzeitschriften, Zeitungen, Zeitschriften sowie sonstigen Presseerzeugnissen) derzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten aktuell an der technischen Umsetzung, um Ihnen die Funktionen zur Antragstellung auch für Periodika baldmöglichst zur Verfügung stellen zu können.
Was kostet die Nutzung von VW-LiS?
Die Nutzung von VW-LiS zur Recherche und Antragstellung nicht verfügbarer Werke ist ein kostenfreies Serviceangebot der Deutschen Nationalbibliothek für Kulturerbe-Einrichtungen (Bibliotheken und Museen sowie Archive und Einrichtungen im Bereich des Film- oder Tonerbes).
Lizenzen für nicht verfügbare Werke sind entsprechend des Rahmenvertrags zur Nutzung nicht verfügbarer Werke in verlegten Schriften zu vergüten. Bitte beachten Sie die Regelungen zur Vergütung in §§ 7 und 8 des Rahmenvertrags .
Es gelten die folgenden gestaffelten Preistabellen, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer:
Vergütung für Bücher:
Vergütungsstufe
Das Werk ist erschienen…
Buch
vor 70 oder mehr Jahren
12,50 €
vor 50 bis 69 Jahren
27,50 €
vor 40 bis 49 Jahren
35,00 €
vor 30 bis 39 Jahren
50,00 €
Aktuell können noch keine Anträge für nicht verfügbare Periodika gestellt werden. Wir arbeiten an der technischen Umsetzung, um die Funktionen zur Antragstellung auch für Periodika baldmöglichst zur Verfügung stellen zu können.
Wie kann ich nicht verfügbare Werke recherchieren?
Die Ermittlung des Verfügbarkeitsstatus erfolgt anhand einschlägiger, branchen- und/oder materialbezogener Lieferbarkeitsverzeichnisse und verlegerischen Online-Angeboten mittels mit den Verwertungsgesellschaften abgestimmten Verfahren.
Die Feststellung des Verfügbarkeitsstatus und damit der Beantragbarkeit von einbändigen Monografien basiert auf Verfahren des automatisierten Datenabgleichs. Die Feststellung des Verfügbarkeitsstatus für mehrbändige monografische Werke erfolgt intellektuell durch die antragstellende Institution. Datengrundlage für den Lizenzierungsservice ist der Bestand der Deutschen Nationalbibliothek (DNB), deren gesetzlicher Auftrag es ist, alle deutschen und deutschsprachigen Publikationen ab 1913 zu sammeln und bibliografisch zu verzeichnen.
Im Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS) stehen Ihnen als registrierter Kulturerbe-Einrichtung mehrere Funktionen zur Recherche nicht verfügbarer Werke zur Verfügung. Abhängig von Ihrer Sammlung, der Anzahl an Werken und technischen Abhängigkeiten, wählen Sie, welche Recherchefunktion Sie nutzen können:
Datenpaket-Upload: Mit Upload einer MARC-21.xml-Datei aus Ihrem Bestand können Sie für Monografien (Bücher) den Verfügbarkeitsstatus für bis zu 1.000 Titeldatensätze innerhalb von 24 Stunden vollautomatisiert ermitteln lassen.
Katalogsuche: Über den Katalog der Deutschen Nationalbibliothek können Sie nicht verfügbare Werke recherchieren und in Ihren VW-LiS Account übertragen. Nicht verfügbare Werke sind im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek gekennzeichnet (Status nach VG: vergriffen)
Verbund-ID-Suche: Für einbändige Monografien, die vor 1913 erschienen sind, sowie für Werke, die nicht im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek verzeichnet sind, können Daten aus Verbundkatalogen übernommen und automatisiert der Verfügbarkeitsstatus ermittelt werden.
Weitere Informationen und Tipps zur Recherche und Antragstellung finden Sie in unseren VW-LiS FAQ.
Ich bin Rechteinhaber*in, was passiert mit meinem Werk?
Die VG WORT erteilt in Kooperation mit der VG BILD-KUNST Lizenzen für nicht verfügbare Schriften an Kulturerbe-Einrichtungen zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG) und öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 19, 19a UrhG).
Es werden lediglich Rechte an nicht verfügbaren Werken eingeräumt, die sich dauerhaft im körperlichen Bestand einer Kulturerbe-Einrichtungen befinden. Die Rechteeinräumung erfolgt ausschließlich zum Zweck der nicht-kommerziellen Nutzung im Rahmen von digitalen Bibliotheken wie der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB), der Europäischen Digitalen Bibliothek Europeana oder in Form von anderen nicht-kommerziell betriebenen Internetseiten der Einrichtungen. Die Verwertungsgesellschaften behalten sich zu Gunsten der von ihnen vertretenen Rechteinhaber*innen die Nutzung zum Zweck kommerziellen Text- und Data-Mining gemäß § 44b Abs. 3 UrhG vor.
Als Rechteinhaber*in haben Sie jederzeit das Recht, der Nutzung zu widersprechen. Widersprüche sind ausschließlich über das Europäischen Online-Portal für nicht verfügbare Werke (EUIPO Out-of-commerce Works Portal) einzureichen.
Als Rechteinhaber*in und bei Fragen zu Widersprüchen wenden Sie sich bitte an die VG WORT: nvw@vgwort.de
Was passiert, wenn Rechteinhaber*innen Widerspruch gegen die Nutzung eingelegt haben?
Sobald ein Widerspruch bei der VG WORT eingegangen ist, prüft sie, ob der Widerspruch berechtigt ist. Haben Sie als Kulturerbe-Einrichtung einen Lizenzantrag gestellt oder sind bereits im Besitz einer Lizenz für ein Werk, für das Widerspruch eingelegt wurde, erhalten Sie umgehend eine Information von der VG WORT.
Ist der Widerspruch berechtigt, so sind bereits begonnene Nutzungen des Werks innerhalb eines Monats zu beenden und künftige Nutzungen zu unterlassen. Die Rechtseinräumung durch die Verwertungsgesellschaften erlischt mit Beendigung der Nutzung, spätestens nach Ablauf der Monatsfrist.
Bietet VW-LiS eine direkte Datenschnittstelle zum EUIPO an? (§ 61d UrhG)
Nein. Werke, die nicht unter die Bestimmungen des Rahmenvertrags zur Nutzung nicht verfügbarer Werke in verlegten Schriften fallen und/oder für die keine Verwertungsgesellschaft die Rechte wahrnehmen kann, sind gemäß § 61d Abs. 3 UrhG von der nutzenden Kulturerbe-Einrichtung im Europäischen Online-Portal für nicht verfügbare Werke (EUIPO Out-of-commerce Works Portal) bekanntzugeben.
Fragen und Antworten: Recherche, Lizenzen, Digitalisierung
Antworten auf häufig gestellte Fragen für VW-LiS-Nutzende sowie Tipps zur Recherche, der Antragstellung, Dokumentation und Nutzung Ihrer Lizenzen für nicht verfügbare Werke haben wir in unseren FAQ für Sie zusammengestellt. Zu den VW-LiS FAQ
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